Wenn ein Kind stirbt:

Besonderes Einfühlungsvermögen und intensive Begleitung der Eltern bzw. der
gesamten Familie ist erforderlich, wenn diese ihr Kind verlieren.
Hier sind Angehörige und Freunde intensiv miteinbezogen. Es ist sehr schwer zu akzeptieren,
wenn ein Kind stirbt. Deshalb spielen auch hier Rituale eine große Rolle.
Wir helfen umzusetzen, was Ihnen in solch einer Situation am Herzen liegt. Weiterhin helfen wir Eltern Mut
zu finden, dass auch Geschwisterkinder Ihren Freiraum zur Trauerarbeit finden können.

Fehl- / Totgeburtenbestattungen:

Seit September 2003 ist das Bestattungsgesetz von NRW in Kraft. Es gab eine große Veränderung im Bereich von Fehl- und Totgeburtenbestattungen. Fehl- und Totgeburten werden ohne Alter und Gewichtsbegrenzung bestattet. Krankenhäuser sind verpflichtet ein Elternteil über das Bestattungsrecht zu informieren. Sollten die Eltern sich gegen eine eigene Durchführung der Bestattung aussprechen, so ist das Krankenhaus verpflichtet eine Bestattung auf eigene Kosten zu veranlassen.
Wenn Sie es wünschen, sind wir Ihr Begleiter in dieser schweren Zeit.

 

Bestattungen Vieten, Alte Aachener Str. 33, 52531 Übach-Palenberg      Tel: 02451 - 900 433      Mail: info@bestattungen-vieten.de