Erdbestattung

Die Erdbestattung - die noch am weitesten verbreitete Bestattungsart in einem Sarg.
Grundsätzlich ist eine Entscheidung zwischen Wahlgrab, Tiefengrab und Reihengrab möglich.
Einzelheiten sind in den Friedhofsatzungen festgelegt.

Bei dem Wahlgrab, Tiefengrab und Reihengrab ist die Grabpflege meistens 30 Jahre nötig. Bei einem amerikanischen Grab (Reihengrab mit liegender Gedenktafel) oder einem Anonymen Grab ist keine Pflege mehr notwendig. Die Ruhefrist beträgt 30 Jahre, das ist aber von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich festgesetzt.



Feuerbestattung

Die Feuerbestattung - der/die Verstorbene wird in einem Sarg im Krematorium eingeäschert.
Die Asche wird in einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt oder verstreut
.
Bei der Beisetzung in einem Wahlgrab, Tiefengrab und Reihengrab ist wieder die Grabpflege für 30 Jahre notwendig. Bei einem amerikanischen Grab (Reihengrab mit liegender Gedenktafel) oder im Kolumbarium oder bei der Aschenverstreuung ist keine Pflege mehr notwendig. Die Ruhefrist beträgt 30 Jahre, das ist aber von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich festgesetzt.

Seebestattung

Die Seebestattung - der/die Verstorbene wird in einem Sarg im Krematorium eingeäschert.
Die Asche wird außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben.
Die erforderlichen Formalitäten und die Organisation werden durch uns mit einem See-Bestattungsinstitut  (Rederei) abgestimmt.
An der Beisetzung auf See können Angehörige mit einer begrenzten Personenzahl teilnehmen.


Anonyme Bestattung

Die anonyme Bestattung – die Beisetzung erfolgt als Erd- oder Feuerbestattung auf einem Friedhof ohne spätere persönliche Kennzeichnung.
Es ist somit keine Grabpflege mehr notwendig.

 

Bestattungen Vieten, Alte Aachener Str. 33, 52531 Übach-Palenberg      Tel: 02451 - 900 433      Mail: info@bestattungen-vieten.de